10. 02. 2012
SCHULZ / BLUMENTHAL / HÖFERLIN: Keine vorschnelle Umsetzung von ACTA
BERLIN. Zu dem bevorstehenden Ratifizierungsprozess, mit dem das Antipiraterie-Abkommen ACTA umgesetzt werden soll, erklären die Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion Jimmy SCHULZ, Sebastian BLUMENTHAL sowie Manuel HÖFERLIN:
SCHULZ:
Die intransparente Verhandlung des Abkommens war inakzeptabel. Da in Deutschland ohnehin kein Umsetzungsbedarf besteht, ist keine Eile geboten. Es wäre besser gewesen, die Vorstöße zur verbesserten Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie nicht mit der zu führenden Diskussion um die Probleme des Urheberrechts im Internet zu vermischen.
Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, die Zeichnung von ACTA aufzuschieben, bis das Europäische Parlament als demokratisch legitimierte Instanz das Abkommen geprüft hat.
HÖFERLIN:
Wir begrüßen ausdrücklich die derzeit laufende intensive öffentliche Debatte um das internationale Abkommen ACTA. Leider wird in der Debatte häufig von vielen falschen Annahmen ausgegangen. ACTA enthält zwar keine Verpflichtung zu Internetsperren oder Haftungsverschärfungen für Provider und auch die Vorratsdatenspeicherung ist nicht ausdrücklich erwähnt. Aber es geht hier um die Stoßrichtung, die das Papier erkennen lässt und schon diese lehnen wir ab. Deshalb ist es nur ein kleiner Trost, dass ACTA derzeit keinen Änderungsbedarf für deutsche Gesetze bedeutet.
Die Verhandlungspartner des Abkommens, unter anderem die EU-Kommission, müssen sich vorwerfen lassen, dass sie die aktuellen Proteste durch ihre sehr intransparente Verhandlungsweise selbst ausgelöst haben. Die Verhandlungen zu ACTA waren demokratisch entkoppelt und bürgerfern. Die geheimen Verhandlungen haben dazu geführt, dass nun im Netz Unmut und Unsicherheit wachsen.
BLUMENTHAL:
Das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie / Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wurde von 2007 bis 2010 verhandelt. Es enthält in seinem endgültigen Text keinerlei Umsetzungszwänge für den deutschen Gesetzgeber. Etwaig vorhandene Zusatzprotokolle haben keinerlei Bindungswirkung. Alle in dem Abkommen vorgesehenen Bestimmungen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bestehen in Deutschland bereits - teils seit Jahren. Beispielsweise ist das unberechtigte Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke in Deutschland seit 1966 strafbar.
Die Bundesregierung war zu keiner Zeit selber Verhandlungspartner bei dem Abkommen. Die Bundesjustizministerin hat sich jedoch zu jeder Zeit indirekt gegen mögliche Umsetzungszwänge für Deutschland und für mehr Transparenz im Verfahren eingesetzt.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
118-Schulz-Blumenthal-Hoeferlin-Acta.pdf (2012-02-10, 103.03 KB)